Die Jägerprüfung
Garantie! Wir ebnen Ihnen den Weg zum Jagdschein
Ihre Zulassung zur Prüfung ist einfach und ohne aufwändige Formalitäten möglich.
Wir bieten Ihnen 6 Prüfungstermine in Hamburg an, damit Sie Ihren Jägerlehrgang flexibel planen können.
Mit unserer Bestätigung über Ihre Jagdausbildung - theoretischer und praktischer Teil –
und einer fristgerechten Anmeldung zur Prüfung, um die wir uns kümmern, werden Sie zur Prüfung zugelassen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil beantworten Sie die Fragen durch Ankreuzen (multiple choice).
Pro Sachgebiet
werden 15 Fragen aus einem Fragenkatalog ausgewählt. Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Sachgebiet mindestens acht Fragen richtig beantwortet sind.
Die Landesjägerschaft Hamburg stellt den Fragenkatalog (insgesamt 900 Fragen) kostenlos zur Verfügung.
Fachgebiete:
Der Prüfling muss im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung aus folgenden Sachgebieten ausreichende Kenntnisse nachweisen:
1. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, Handhabung und Pflege von Jagdwaffen und Fanggeräten, wichtige Vorschriften über den Umgang mit
Waffen und Munition sowie über Notwehr und Notstand,
2. Kenntnis der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, Wildbiologie (insbesondere Erkennungsmerkmale, Verhaltensweisen und Lebensräume der wichtigsten
heimischen Wildarten, Ansprechen des Wildes, Erkennen und Bekämpfen von Wildseuchen und Wildkrankheiten),
3. Jagdbetrieb und jagdliche Praxis (insbesondere Aufstellung von Abschussplänen, Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der hygienisch
erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, Wildschadensverhütung),
4. Jagdhundehaltung und –Führung,
5. Wildhege, Naturschutz und Artenschutz (Grundlagen des Tier- und Pflanzenschutzes, des Biotopschutzes und der Ökologie, Hegemaßnahmen einschließlich Biotopverbesserung und Reviergestaltung ,
Land- und Waldbau), Naturschutz- und Landschaftspflegerecht,
6. Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Wildbrethygieneverordnungen, Waldrecht, jagdrechtlich relevante Vorschriften des Wasserrechts und verwandter Rechtsbereiche.
Bei der Schießprüfung wird das Flintenschießen, Büchsenschießen sowie die Waffenhandhabung geprüft.
Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse auf 100 m stehend angestrichen auf die Rehbockscheibe des Deutschen Jagdschutzverbandes
und fünf Schüsse
auf 100 m Anschlag liegend frei auf die Fuchsscheibe des Deutschen Jagdschutzverbandes abzugeben.
Im Fach Flintenschießen werden 10 Wurfscheiben (Trap) beschossen.
Die Schießprüfung wird auf dem Schießstand in Garlstorf durchgeführt. Unmittelbar vor der Schießprüfung werden wir einen Trainingstag dort absolvieren, damit Sie sich an den Schießstand gewöhnen können.
Die Schießprüfung ist bestanden wenn
- beim Flintenschießen mindestens drei Wurftauben von zehn getroffen und
- beim Büchsenschießen mindestens fünfzig Prozent von 100 Ringen erzielt worden sind..
Falls der erste Durchgang im Büchsen- oder Flintenschießen nicht erfolgreich war, können Sie am selben Tage einmal die Prüfung wiederholen.
Im Fach Waffenhandhabung wird der sichere Umgang mit der Waffe geprüft.
Mit der bestandenen Jägerprüfung können Sie im gesamten Bundesgebiet Ihren Jagdschein lösen, wenn die Bestätigung einer Jagdhaftpflichtversicherung vorliegt.
Wie es für Sie nach bestandener Prüfung weiter geht, lesen Sie hier.
Sollten Sie einen Prüfungsabschnitt nicht bestehen, muss nur dieser Teil vor Ablauf von zwölf Monaten wiederholt werden. Eine Wartezeit muss nicht eingehalten werden. Lesen Sie hier wie es für Sie weiter geht.
Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Gerne können Sie auch bei uns reinschauen.
Wir freuen uns auf Sie!