Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen


Hat die Jagdschule Kleister die unterschriebene Anmeldung per Post, Mail oder Fax erhalten, erkennt der Kurs- Lehrgangsteilnehmer die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (Stand 01.12.2014) an.

1. Die Lehrgangs-/Kursgebühr ist mit der Anmeldung zu entrichten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Lehrgangs-/Kursgebühr in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate ist mit der Anmeldung, die zweite Rate vier Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn fällig. Ist die erste Rate dem Konto der Jagdschule Kleister gutgeschrieben, wird die Anmeldung schriftlich bestätigt. Je Rate sind 50% der Lehrgangs-/Kursgebühren zu überweisen. Für Schüler und Studenten wird eine Ermäßigung von 10% auf die Lehrgangs-/Kursgebühr gewährt. Ist die Lehrgangs-/Kursgebühr nicht termingerecht eingegangen, kann der Lehrgangsteilnehmer vom Lehrgang und Prüfung ausgeschlossen werden. Die Lehrgangsgebühren enthalten keine Verpflegungskosten, Reisekosten und Unterbringungskosten. Die Prüfungs- gebühr des Landesjagd- und Naturschutzverbandes Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht in den Lehrgangs-/Kursgebühren enthalten.

2. Die Teilnehmerzahl ist pro Lehrgang auf 8 Personen begrenzt. Die Mindesteilnehmerzahl beträgt 2 Personen. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen bzw. Zahlungseingänge.

3. Es besteht kein Anspruch auf Rücktrittsrecht und Schadensersatz, wenn die Durchführung des Lehrganges/Kurses durch höhere Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule Kleister nicht zu vertretender Umstände unmöglich wird.

4. Die Jagdschule Kleister schließt die Haftung für Schäden, die vom Lehrgangsteilnehmer mitgebrachte Waffen und Ausrüstungsgegenständen, aus. Die Jagdschule Kleister sowie dessen Vertreter oder Bevollmächtigte schließen jegliche Form der Haftung für die Lehrgangsteilnehmer und deren Begleitung aus. Die Jagdschule wird von Schadenersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter, durch allein vom Lehrgangsteilnehmer verursachte Schäden, freigestellt.

5. Bei Rücktritt vom Vertrag aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen, ab der vierten Woche vor Lehrgangsbeginn, wird keine Stornogebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt 10 Tage vor Lehrgangsbeginn, beträgt die Stornogebühr 25% der geleisteten Zahlungen. Der Rücktritt vom Vertrag ist per Einschreiben der Jagdschule Kleister mitzuteilen. Bei nicht fristgerechter Abmeldung hat der Teilnehmer den vereinbarten Gesamtpreis in voller Höhe zu entrichten. Können Sie der Jagdschule Kleister eine Ersatzperson 14 Tage vor Lehrgangsbeginn stellen, erhalten Sie nach dessen Anmeldung und vollständiger Bezahlung der Lehrgangsgebühren Ihre Anzahlung bzw. den Gesamtpreis zurück. Nehmen Sie aber zu einem späteren Zeitpunkt an einem Lehrgang der Jagdschule Kleister teil, werden die Lehrgangsgebühren verrechnet. Fallen zusätzliche Kosten wie z. B. Bearbeitungsgebühren an, sind diese erneut zu entrichten. Bei Abbruch des Lehrganges verfällt die Lehrgangsgebühr.

Die Lehrgangsteilnehmer verpflichten sich zu einer gedeihlichen und aktiven Zusammenarbeit mit den Ausbildern und den Kommilitonen. Der Anweisung der Jagdschule und deren Ausbildern ist Folge zu leisten. Die wahrheitsgemäß ausgefüllten Unterlagen müssen der Jagdschule rechtzeitig vor Unterrichts- bzw. Prüfungsbeginn vorliegen. Während des Lehrganges ist eine ständige Anwesenheit Pflicht. Die Zulassung zur Jägerprüfung ist nur dann möglich, wenn die laut Prüfungsbedingungen vorgeschriebenen Ausbildungszeiten erreicht wurden. Nimmt der Lehrgangsteilnehmer trotz der von ihm nicht erreichten Ausbildungszeiten und der Empfehlung der Jagdschule, nicht an der Jägerprüfung teilzunehmen, an der Prüfung teil, entfällt die Garantie der kostenlosen Teilnahme an einem Wiederholungslehrganges der Jagdschule Kleister.


Garantie

7. Auf dem Schießstand bzw. während der Schießausbildung ist den Anweisungen der Ausbilder und dem Betreiber des Schießstandes unbedingt Folge zu leisten. Bei grob fahrlässiger Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss vom Schießbetrieb, das bedeutet ein sofortiges Ende des Lehrganges. Die Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.

8. Garantie
- Kennenlern-Tage/Kennenlern-Wochenenden
- Unterbrechung des Lehrganges
- Abbruch wegen Krankheit (Attest erforderlich)
- Bei nicht Bestehen der Prüfung

Kennenlern-Tage/Kennenlern-Wochenenden Stellen Sie fest, dass Sie nach den Kennenlern-Tagen/Kennenlern-Wochenenden doch keine Ausbildung zum Jäger machen wollen, erstatten wir Ihnen 60% der Lehrgangsgebühren ohne die für Sie angefallenen Kosten für Standgebühren, Munition, Lehrgangsunterlagen und Versicherung.

Unterbrechung des Lehrganges Wenn Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen den Lehrgang kurz unterbrechen müssen, werden wir mit Ihnen durch Einzelunterricht die versäumten Unterrichtsstunden nachholen, wenn Sie die Mindestanforderungen (gemäß Prüfungsordnung Hamburg) noch bis zur Prüfung erreichen können. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie 12 Monate Zeit, bei uns einen anderen Lehrgang zu belegen. Kosten für Standgebühren, Munition, Lehrgangsunterlagen und Versicherung entstehen dann erneut.

Abbruch wegen Krankheit Wenn Sie aus gesundheitlichen (ärztliches Attest ist erforderlich) Gründen den Lehrgang abbrechen müssen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten kostenlos an einem für Sie zeitlich passenden Lehrgang teilzunehmen. Kosten wie Standgebühren, Munition und Versicherung fallen erneut an.

Bei nicht Bestehen der Prüfung Bei nicht Bestehen der schriftlichen oder mündlichen Prüfung, haben Sie die Möglichkeit, kostenlos an Kursen unserer Jagdschule teilzunehmen oder auch nur die notwendigen Lehrgangsteile für Ihre Wiederholungsprüfung belegen.

Was für Kosten kommen erneut auf Sie zu:
- Die Prüfungsgebühr des Landesjagd- und Naturschutzverbandes Freie und Hansestadt Hamburg.
- Bei nicht bestandener Schießprüfung zusätzlich Standgebühren, Munition und Versicherung.


Sonstiges

9. Videoaufnahmen oder akustische Aufzeichnungen während der Unterrichtsstunden sind ohne Erlaubnis nicht gestattet. Hält sich der Lehrgangsteilnehmer nicht an diese Anweisungen, kann die Jagdschule Kleister den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen. Die Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief/Fax) widerrufen. Liegt die unterschriebene Anmeldung der Jagdschule Kleister per Brief oder Fax vor, beginnt die zweiwöchige Frist des Widerrufes. Der Widerruf ist zu richten an: Jagdschule Kleister, Engerode 53, 30880 Laatzen.

Folgen des Widerrufes: Haben Sie termingerecht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, sind die von beiden Seiten empfangenen Leistungen zu erstatten.

Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie niedergeschrieben wurden.

Jagdschule Kleister Region Hannover